Qualität |
- durch Rückverfolgbarkeit |
Rückverfolgbarkeit |
Die EG-Verordnung Nr. 178/2002 legt fest, dass mit Inkrafttreten der Verordnung am 28. Januar 2002 Produkte bis zum Erzeuger rückverfolgbar sein müssen. Die lückenlose Rückverfolgbarkeit der Produkte von der Ernte bis ins Regal ist für uns selbstverständlich. Beginnend mit einer exakten Datensammlung über unsere Lieferbetriebe wird während der gesamten Vegetation das Heranwachsen der Früchte begleitet. Die dabei erfolgten Kulturmaßnahmen werden dokumentiert. Bei der Warenanlieferung durch unsere Landwirte erfolgt neben der Qualitätskontrolle auch die Vergabe einer Chargennummer. Diese Nummer gibt bei allen Lager-, Sortier-, Verpackungs- und Umschlagsprozessen einen eindeutigen Aufschluss über Herkunft des Produktes. Alle Endverpackungen erhalten zusätzlich eine spezifische Loskennzeichnung, aus der weitere Rückschlüsse auf Packdatum, Abpacklinie und das jeweilige Personal möglich sind. |